Sie haben die Wahl...
Sie können Ihre Wunschklinik bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrages angeben. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben – oder dieser sogar schon bewilligt sein – ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen.



Wir helfen gerne!
Anschlussheilbehandlungen in der Onkologie auf Wunsch, nach einem Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.


Antragstellung
Sie möchten bei uns eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen?
Zunächst muss die medizinische Notwendigkeit für eine Rehabilitationsmaßnahme vorliegen. Diese medizinische Notwendigkeit bescheinigt Ihnen Ihr behandelnder Arzt. Am besten ist daher, Sie suchen im ersten Schritt das Gespräch zu Ihrem behandelnden Arzt und erklären ihm Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.
Der Arzt füllt dann gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus. Ist die Rentenversicherung Kostenträger, wird dort ein entsprechender Antrag gestellt. Hält der Arzt keine Antragsformulare bereit, können diese direkt hier heruntergeladen werden.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung stellen. Das Rehazentrum Oberharz ist eine Rehabiliationseinrichtung nach § 107 Abs. (2) SGB V und Ihre Leistungen sind nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhV) beihilfefähig.
Antrag auf Anerkennung Beihilfefähigkeit
Im Antrag können Sie dann das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ausüben. Hier können Sie Ihre Wunschklinik angeben. Wählen Sie zum Beispiel eine Formulierung wie: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und wähle das Rehazentrum Oberharz."
Anschluss-heilbehandlung
Wir bieten Anschlussheilbehandlungen in der Onkologie an. Wir empfehlen Ihnen daher, Sie suchen im ersten Schritt das Gespräch zu Ihrem behandelnden Arzt und erklären ihm Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme im Rehazentrum Oberharz.
Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) kann auch bei entsprechender Indikation während eines akutstationären Krankenhausaufenthaltes gestellt werden. Zuständig hierfür ist ausschließlich der Arzt im Akutkrankenhaus.
Aufnahmebedingungen Selbstzahler
Wird die Maßnahme bewilligt, haben Sie in der Regel vier Monate Zeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Je nach zuständiger Stelle nimmt diese direkt Kontakt zu uns auf, oder Sie reservieren Ihren Aufenthalt selbst bei uns.
Die Leistungen der Klinik der DRV Braunschweig-Hannover umfassen medizinisch zweckmäßige und ausreichende ärztliche Leistungen, Krankenpflege, Verpflegung und Unterkunft sowie Neben- und sonstige stationäre Leistungen.
Der Pflegesatz für die Abrechnung der stationären Maßnahme unterliegt nicht den Bestimmungen des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG). Die Rehabilitationseinrichtungen der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgenommen (§ 3 Ziff. 4 KHG). Der jeweilige Pflegesatz richtet sich daher nach den für die DRV Braunschweig-Hannover ausgehandelten Richtlinien.
Selbstzahler zahlen im Voraus Abschlagzahlungen in Höhe der Pflegekosten für jeweils 2 Wochen. Beim Bestehen einer privaten Versicherung oder bei Beihilfeansprüchen wird dringend empfohlen, vor Aufnahme in die Klinik die Kostenerstattung selbst zu klären.
Aktuelle Tagessätze für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Leistungen der Klinik erhalten Sie auf Anfrage in der Patientenverwaltung.
Begleitpersonen
Zum Wohlfühlen wird dem Einen oder Anderen vielleicht der/die daheim gelassene/r Partner/in fehlen, was möglicherweise den therapeutischen Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme beeinträchtigt. In unserem Haus gibt es einige Doppelzimmer zur gemeinsamen Unterbringung mit der Begleitperson.
Die Begleitperson darf an Veranstaltungen, Vorträgen sowie an der Schwimmbadnutzung und der Saunanutzung teilnehmen. Eine offene Badekur mit entsprechenden Anwendungen kann in unserer Klinik nicht angeboten werden. Sie haben nur die Möglichkeit, bei niedergelassenen Therapeuten im Ort die Behandlung durchführen zu lassen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen derzeit 52,50 € pro Tag. Der Kurbeitrag ist nach der Anreise vor Ort bei der Touristinformation zu entrichten.
Bei Fragen ist Ihnen die Patientenverwaltung gern behilflich.